Veröffentlicht am März 11, 2024

Entgegen der verbreiteten Annahme ist Normenkonformität keine bürokratische Pflicht, sondern die stärkste strategische Verteidigung gegen persönliche Haftung für technische Führungskräfte.

  • Ein fehlender oder mangelhafter Prozess zur Normenüberwachung begründet ein „Organisationsverschulden“, das Versicherungen leistungsfrei stellt und die persönliche Haftung ermöglicht.
  • Die Nichtbeachtung relevanter Sicherheitsnormen kann zur Beweislastumkehr führen und strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Empfehlung: Etablieren Sie sofort einen dokumentierten und auditierten Prozess zur Normenüberwachung, anstatt sich auf das Einzelwissen von Mitarbeitern zu verlassen. Dies ist Ihre einzige wirksame Entlastung im Schadensfall.

Als Konstrukteur oder technischer Leiter kennen Sie das Gefühl: Sie setzen Ihre Unterschrift unter eine Freigabe und übernehmen damit eine immense Verantwortung. Viele glauben, solange man sich „an die Regeln hält“, sei man auf der sicheren Seite. Doch dieser Glaube ist gefährlich und unvollständig. Die landläufige Meinung, es reiche aus, die relevanten DIN-, EN- oder ISO-Normen zu kennen, übersieht den entscheidenden Punkt, den Gerichte im Schadensfall prüfen: das Organisationsverschulden. Es geht nicht darum, ob ein einzelner Ingenieur eine Norm kannte, sondern ob das Unternehmen einen systematischen, nachweisbaren Prozess implementiert hat, um die Einhaltung des Stands der Technik jederzeit zu gewährleisten.

Dieser Artikel bricht mit der oberflächlichen Betrachtung von Normen als reine technische Richtlinien. Wir tauchen tief in die juristischen Mechanismen ein, die Ihre persönliche Haftung auslösen können. Statt abstrakter Ratschläge zeigen wir Ihnen, wie Sie Normenkonformität von einer lästigen Pflicht in eine proaktive, gerichtsfeste Verteidigungsstrategie verwandeln. Es ist ein fundamentaler Perspektivwechsel: weg von der reaktiven Problemvermeidung, hin zum Aufbau einer organisatorischen Festung, die Sie als Entscheidungsträger wirksam schützt. Wir werden die strategischen Vorteile der Normung, die fatalen Folgen der Nachlässigkeit und die konkreten Schritte zur Absicherung Ihrer Position und Ihres Unternehmens beleuchten.

Dieser Leitfaden ist Ihre Blaupause, um die komplexen Zusammenhänge zwischen Technik, Recht und Management zu meistern. Er erklärt, warum Ihre D&O-Versicherung im Ernstfall versagen kann und wieso Unwissenheit Sie als Geschäftsführer nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt. Machen Sie sich bereit, Normen nicht mehr als Hindernis, sondern als Ihr schärfstes Schwert im Kampf gegen Haftungsrisiken zu begreifen.

Um Ihnen eine klare Orientierung durch dieses komplexe Thema zu geben, gliedert sich der Artikel in logische Abschnitte. Der folgende Überblick hilft Ihnen, gezielt die für Sie relevantesten Aspekte zu finden.

Wie Sie durch Normung von Innovationen den Marktstandard setzen

Normung wird oft als reaktive Notwendigkeit zur Erfüllung von Mindestanforderungen missverstanden. Doch für visionäre Unternehmen ist sie ein proaktives Werkzeug zur Marktdominanz. Indem Sie eigene, überlegene technologische Lösungen in den Normungsprozess einbringen, können Sie den Stand der Technik aktiv mitgestalten und Ihre Innovation zum De-facto-Branchenstandard erheben. Dies schafft nicht nur erhebliche Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber, sondern steigert auch den gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Eine Fraunhofer-Studie belegt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen der Normung in Deutschland bei rund 1,8 % des deutschen BIP jährlich liegt.

Ein exzellentes Beispiel für diese strategische Normung ist die Entwicklung der DIN SPEC 66336 für digitale Verwaltungsdienste. Hier hat das Fraunhofer-Institut FOKUS seine Expertise eingebracht, um Qualitätsstandards zu definieren. Der beschleunigte DIN-SPEC-Prozess ist hierbei ein entscheidender Vorteil.

Fallbeispiel: Fraunhofer FOKUS und die DIN SPEC 66336

Im Jahr 2024 war Fraunhofer FOKUS maßgeblich an der Entwicklung der DIN SPEC 66336 beteiligt, die Qualitätskriterien für digitale Verwaltungsdienste festlegt. Durch den agilen DIN-SPEC-Prozess konnte dieser Standard innerhalb von nur drei Monaten etabliert werden – ein Bruchteil der Zeit, die eine klassische DIN-Norm benötigt. Dies demonstriert eindrucksvoll, wie deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen durch gezielte Normungsarbeit ihre technologischen Führungsansprüche zementieren und Innovationen schnell als Marktstandard durchsetzen können, was Wettbewerber zwingt, sich anzupassen oder ins Hintertreffen zu geraten.

Anstatt also abzuwarten, welche Normen von anderen diktiert werden, sollten technische Leiter die Teilnahme an Normungsgremien als strategische Investition betrachten. Sie erhalten nicht nur frühzeitig Einblick in zukünftige technologische Entwicklungen, sondern können die Spielregeln des Marktes zu ihren Gunsten beeinflussen. Das ist der Übergang von der reinen Konformität zur aktiven Marktgestaltung.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Konstruktionsabteilung immer aktuelle Normen nutzt?

Die bloße Annahme, dass Ihre Ingenieure „schon die richtigen Normen kennen“, ist der direkte Weg ins Organisationsverschulden und die persönliche Haftung. Eine gerichtsfeste Organisation erfordert einen systematischen und dokumentierten Prozess, der sicherstellt, dass jederzeit und für jedes Produkt die aktuellste Version der relevanten Normen verwendet wird. Manuelle Recherchen sind fehleranfällig und im Streitfall nicht nachweisbar. Professionelle Normen-Management-Systeme sind daher unerlässlich.

Diese Systeme bieten nicht nur Zugriff auf Normen-Datenbanken, sondern integrieren sich oft in bestehende CAD- und PLM-Systeme, um automatische Benachrichtigungen bei Änderungen zu versenden. Die Auswahl des richtigen Systems hängt von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Produktpalette ab. Eine Analyse der führenden deutschen Anbieter zeigt die Bandbreite der Lösungen.

Vergleich deutscher Normen-Management-Systeme 2024
System Integration CAD/PLM Automatische Updates Kosten/Jahr
Beuth Normen-Manager SAP PLM, Siemens Teamcenter Ja ab 2.500€
Nautos NormenPortal Teilweise Ja ab 1.800€
DIN-Connect API-Schnittstellen Ja ab 3.200€

Unabhängig vom gewählten Tool ist die Etablierung eines wasserdichten internen Prozesses entscheidend. Dieser Prozess muss dokumentiert, kommuniziert und regelmäßig auditiert werden. Nur so können Sie im Schadensfall nachweisen, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind und nicht fahrlässig gehandelt haben.

Ihr Aktionsplan: Normen-Monitoring gerichtsfest aufsetzen

  1. Zentrale Verantwortlichkeit definieren: Benennen Sie einen Normenbeauftragten mit klarem Mandat und den notwendigen Ressourcen.
  2. Systematische Überwachung einrichten: Implementieren Sie ein System (z.B. Beuth-Portal, DIN-Abonnements) für die monatliche Prüfung auf Normenänderungen.
  3. Dokumentierten Workflow etablieren: Erstellen Sie einen schriftlichen Prozess, der von der Erkennung einer Änderung bis zur Umsetzung im Design reicht und jeden Schritt festhält.
  4. Normen-Konformitätsmatrix pflegen: Führen Sie eine zentrale Liste, die jedes Produkt mit den anzuwendenden Normen, deren Version, Datum und dem Verantwortlichen verknüpft.
  5. Regelmäßige Audits durchführen: Überprüfen Sie quartalsweise die Einhaltung dieses Prozesses und protokollieren Sie die Ergebnisse, um die lückenlose Überwachung nachzuweisen.

Produkthaftung: Was passiert, wenn Ihr Bauteil nicht der Norm entspricht?

Die Nichteinhaltung einer relevanten DIN-Norm ist mehr als nur ein technischer Mangel; sie ist ein juristischer Brandbeschleuniger. Entspricht ein Produkt nicht dem anerkannten „Stand der Technik“, den Normen maßgeblich definieren, gilt es nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oft automatisch als fehlerhaft. Dies löst eine Kaskade verheerender rechtlicher Konsequenzen aus, allen voran die Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Geschädigte beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und dieser Fehler den Schaden verursacht hat. Weicht das Produkt jedoch von einer Sicherheitsnorm ab, kehrt sich diese Last um: Nun müssen Sie als Hersteller beweisen, dass Ihr Produkt trotz der Normabweichung nicht fehlerhaft war – ein in der Praxis oft unmöglicher Nachweis.

Makroaufnahme eines defekten Industriebauteils neben technischen Prüfunterlagen

Wie die obige Abbildung eines gebrochenen Bauteils andeutet, liegt die Wahrheit oft im Detail verborgen. Im Streitfall wird ein Gutachter genau diese Details gegen die Vorgaben der Norm prüfen. Eine Abweichung kann dabei schnell als Ursache des Versagens interpretiert werden. Die juristische Realität ist unbarmherzig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) regelmäßig bestätigt. In einem Urteil aus dem Jahr 2023 bekräftigte der BGH, dass die Beweislast grundsätzlich beim Geschädigten liegt, machte aber auch klar, wie schnell diese kippen kann.

Für das Vorliegen eines Produktfehlers und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt nach § 1 Abs. 4 Satz 1 ProdHaftG der Geschädigte die Beweislast.

– Bundesgerichtshof, BGH-Urteil vom 01.08.2023, Az. VI ZR 82/22

Die finanzielle Gefahr wird durch die jüngste EU-Reform des Produkthaftungsrechts dramatisch verschärft. Während früher eine Haftungsobergrenze existierte, sieht die Reform vor, dass der bisherige Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro entfällt. Ab 2026 haften Hersteller potenziell unbegrenzt. Diese Änderung macht eine lückenlose Normenkonformität endgültig zu einer Frage der existenziellen Absicherung für das gesamte Unternehmen.

Wann ist eine Norm sinnvoller als ein Patent, um Technologie zu verbreiten?

Für viele Unternehmen scheint das Patent der Königsweg zu sein, um eine Innovation zu schützen und zu monetarisieren. Es gewährt ein exklusives Verbotsrecht für 20 Jahre. Doch diese Strategie hat einen Nachteil: Sie kann die Marktdurchdringung der eigenen Technologie bremsen. Eine alternative und oft mächtigere Strategie ist die Kombination aus Patent und Normung, insbesondere über Lizenzen zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND). Dabei wird eine patentierte Technologie in eine DIN- oder ISO-Norm eingebracht. Jeder Wettbewerber, der diese Norm anwenden will, um konform zu sein, muss dann eine Lizenzgebühr an den Patentinhaber entrichten.

Diese Strategie wandelt ein exklusives Recht in eine weitverbreitete Einnahmequelle um. Statt die Technologie im eigenen Haus zu halten, wird sie zum Industriestandard, der eine breite Marktdurchdringung bei gleichzeitiger Monetarisierung ermöglicht. Dies ist besonders in vernetzten Bereichen wie Industrie 4.0 oder dem Internet der Dinge (IoT) erfolgreich, wo Interoperabilität entscheidend ist. Deutsche Unternehmen haben diese Strategie zunehmend perfektioniert.

Die Entscheidung zwischen einer reinen Patentstrategie und einer kombinierten FRAND-Normungsstrategie hängt von den Unternehmenszielen ab. Geht es um maximale Kontrolle und Exklusivität oder um maximale Verbreitung und standardisierte Lizenzeinnahmen? Die folgende Matrix hilft bei der Abwägung.

Entscheidungsmatrix: Patent vs. Normungsstrategie für KMU
Kriterium Reine Patentstrategie Patent + Normung (FRAND)
Schutzdauer 20 Jahre Unbegrenzt bei Normadoption
Marktdurchdringung Begrenzt Potenziell 100% bei Pflichtnorm
Einnahmemodell Lizenzverhandlung einzeln FRAND-Gebühren automatisch
Kosten 10.000-50.000€ 15.000-70.000€
Kontrollverlust Keine Teilweise durch FRAND-Pflicht

Die FRAND-Strategie ist somit kein Kontrollverlust, sondern eine kontrollierte Freigabe zur Maximierung der Reichweite. Anstatt Konkurrenten zu blockieren, zwingt man sie, für die Nutzung der eigenen überlegenen Technologie zu bezahlen, während man gleichzeitig den Marktstandard definiert.

Wann müssen Sie bestehende Produkte anpassen, wenn sich eine Norm ändert?

Eine der heikelsten Fragen für technische Leiter ist der Umgang mit Normenänderungen, die bereits im Markt befindliche Produkte betreffen. Es gibt keine pauschale Pflicht zur Nachrüstung aller verkauften Geräte. Jedoch unterliegt der Hersteller einer Produktbeobachtungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen den Markt und die Nutzung Ihrer Produkte kontinuierlich beobachten und auf neu erkannte Gefahren reagieren. Eine Normenänderung, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Aspekten, ist ein starkes Indiz für eine solche neue Erkenntnis.

Ignorieren Sie eine solche Änderung, handeln Sie grob fahrlässig. Der renommierte Produkthaftungsexperte Prof. Dr. Thomas Wilrich bringt es auf den Punkt:

Der Hersteller muss sein Produkt im Markt beobachten und auch für die Sicherheit im Zusammenspiel mit anderen Produkten haften.

– Prof. Dr. Thomas Wilrich, VDI Wissensforum – Seminar Produkthaftung und ProdSG

Die Entscheidung, ob und wie reagiert werden muss, erfordert eine sorgfältige und dokumentierte Risikobewertung. Die entscheidende erste Frage ist: Betrifft die Änderung einen sicherheitsrelevanten Aspekt oder „nur“ einen Qualitäts- oder Funktionsaspekt? Bei Sicherheitsrelevanz ist sofortiges Handeln geboten. Danach müssen das Gefahrenpotenzial (Schwere möglicher Verletzungen), die Anzahl betroffener Produkte und die Kosten einer Maßnahme abgewogen werden. Die möglichen Reaktionen reichen von einer reinen Information der Kunden über eine Warnung, eine Nachrüstaktion bis hin zum vollständigen Produktrückruf. Jede Entscheidung – auch die Entscheidung, nichts zu tun – muss schriftlich begründet und archiviert werden, um im Haftungsfall als Entlastungsbeweis zu dienen. Angesichts der unbegrenzten Haftung ab 2026 wird eine großzügige Auslegung zugunsten der Sicherheit immer ratsamer.

Wann zahlt Ihre Manager-Haftpflichtversicherung im Ernstfall nicht?

Viele Führungskräfte wiegen sich durch den Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) in falscher Sicherheit. Sie glauben, im Falle einer Haftungsklage für alle finanziellen Folgen abgesichert zu sein. Doch diese Policen enthalten kritische Ausschlussklauseln, die genau dann greifen, wenn der Schutz am dringendsten benötigt wird. Der häufigste Ausschlussgrund ist die „wissentliche Pflichtverletzung“ oder „grobe Fahrlässigkeit“. Und genau hier wird die systematische Missachtung von Normen zur Achillesferse.

Führungskraft am Schreibtisch umgeben von Versicherungsunterlagen im dämmrigen Bürolicht

Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein technischer Leiter oder Geschäftsführer von einer relevanten Sicherheitsnorm wusste (oder hätte wissen müssen) und sich aus Kostengründen oder Bequemlichkeit bewusst dagegen entschieden hat, diese umzusetzen, wird die Versicherung den Leistungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen. Das Argument: Der Schaden wurde nicht durch eine einfache Unachtsamkeit, sondern durch eine bewusste Inkaufnahme eines Risikos verursacht.

Fallstudie: Versicherungsausschluss bei bewusster Normenmissachtung

Ein technischer Leiter entschied sich, ein kritisches Update einer VDE-Sicherheitsnorm für eine Produktlinie zu ignorieren, um Produktionskosten zu sparen. Nach einem Unfall mit Personenschaden, der direkt auf die Nichtumsetzung der neuen Norm zurückgeführt wurde, verweigerte die D&O-Versicherung die Deckung. Die Versicherung argumentierte erfolgreich vor Gericht, dass die bewusste Ignoranz einer bekannten Sicherheitsnorm eine „wissentliche Pflichtverletzung“ und damit grobe Fahrlässigkeit darstellt. Der Manager haftete persönlich mit seinem Privatvermögen.

Um den D&O-Schutz nicht zu gefährden, ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Sorgfaltspflicht unerlässlich. Protokollieren Sie die monatlichen Normenprüfungen. Begründen Sie Entscheidungen zur Implementierung (oder begründeten Nicht-Implementierung) schriftlich. Holen Sie bei kritischen Änderungen externen Rat ein und archivieren Sie die Korrespondenz. Regelmäßige Compliance-Audits sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der Beweis gegenüber Ihrer Versicherung, dass Sie nicht wissentlich pflichtwidrig gehandelt haben.

Wie machen Sie eine 20 Jahre alte Presse „smart“ und internetfähig?

Das Retrofitting älterer Maschinen mit IoT-Komponenten zur Integration in eine Industrie-4.0-Umgebung ist ein häufiges Projekt zur Effizienzsteigerung. Doch aus juristischer Sicht ist es ein Minenfeld. Das bloße Hinzufügen von Sensoren, einer neuen Steuerung oder einer Cloud-Anbindung kann als „wesentliche Veränderung“ der Maschine gewertet werden. Dies hat eine gravierende Folge: Die ursprüngliche CE-Kennzeichnung der Maschine verliert ihre Gültigkeit. Sie als Betreiber oder Integrator werden dadurch rechtlich zum Hersteller der „neuen“ Maschine – mit allen damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken.

Das bedeutet, Sie müssen eine komplett neue Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 durchführen und eine neue Konformitätserklärung ausstellen. Dies ist kein trivialer Akt, wie Experten für Produkthaftung betonen.

Das Hinzufügen von IoT-Komponenten kann eine ‚wesentliche Veränderung‘ darstellen, die eine komplett neue Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung nach der neuen EU-Maschinenverordnung erfordert.

– Friedrich Graf von Westphalen, FGvW – Produkthaftung und technische Normen

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Cybersecurity. Durch die Vernetzung entsteht eine neue Gefahrenquelle (z.B. Manipulation von außen), die in der ursprünglichen Risikobeurteilung der Maschine nicht berücksichtigt war. Die Implementierung der Normenreihe IEC 62443 für industrielle Kommunikationsnetze wird damit zur Pflicht. Die Nachrüstung erfordert eine strikte Vorgehensweise, um die Konformität sicherzustellen:

  • Prüfung auf „wesentliche Veränderung“: Analysieren Sie gemäß dem Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ob die Modifikation die Sicherheit der Maschine beeinflusst oder neue Gefährdungen schafft.
  • Neue Risikobeurteilung: Führen Sie eine komplette Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2011 durch, die explizit die neuen digitalen Risiken (Cybersicherheit) einschließt.
  • Implementierung von Cybersicherheitsnormen: Setzen Sie die relevanten Teile der IEC 62443 um, um die Maschine gegen digitale Angriffe abzusichern.
  • Standardisierung der Dokumentation: Erstellen Sie einen digitalen Zwilling und eine technische Dokumentation nach Standards wie VDI/VDE 2770.
  • CE-Neubewertung: Führen Sie den kompletten Konformitätsbewertungsprozess durch, idealerweise unter Einbeziehung einer akkreditierten Stelle (z.B. TÜV, DEKRA), und bringen Sie eine neue CE-Kennzeichnung an.

Ein Retrofit-Projekt ist somit weniger eine technische als vielmehr eine regulatorische Herausforderung. Die Unterschätzung dieser Pflichten kann im Schadensfall zur vollen Herstellerhaftung führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Strategische Normung ist ein Werkzeug zur Marktgestaltung, nicht nur eine Pflicht zur Konformität.
  • Ein gerichtsfester, dokumentierter Prozess zur Normenüberwachung ist die einzige wirksame Entlastung gegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens.
  • Die persönliche Haftung von Managern ist kein theoretisches Risiko, sondern wird durch die „Garantenstellung“ und Ausschlussklauseln in D&O-Versicherungen zur realen Gefahr.

Warum Unwissenheit Sie als Geschäftsführer nicht vor dem Gefängnis schützt

Der vielleicht größte Irrtum in den Führungsetagen deutscher Mittelständler ist der Glaube, die Haftung für technische Fehler ende bei der Produkthaftung und finanziellen Forderungen. Das ist falsch. Kommt durch ein fehlerhaftes Produkt ein Mensch zu Schaden oder ums Leben, steht nicht mehr nur das Zivilrecht, sondern das Strafrecht im Raum. Und hier schützt Unwissenheit definitiv nicht vor Strafe. Die Missachtung einer relevanten Sicherheitsnorm wird von Staatsanwaltschaften als starkes Indiz für Fahrlässigkeit gewertet.

Die rechtliche Grundlage dafür ist unmissverständlich im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Die Missachtung einer DIN-Sicherheitsnorm kann die Grundlage für strafrechtliche Fahrlässigkeitsvorwürfe nach § 222 StGB (fahrlässige Tötung) und § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) sein. Hier geht es nicht mehr um Geld, sondern um Freiheitsstrafen. Die Verantwortung dafür liegt ultimativ bei der Geschäftsführung.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung die sogenannte „Garantenstellung“ des Geschäftsführers zementiert. Das bedeutet, der Geschäftsführer ist persönlich dafür verantwortlich, eine Organisation zu schaffen und zu überwachen, die sicherstellt, dass niemand durch die Produkte oder den Betrieb des Unternehmens zu Schaden kommt. Eine reine Delegation dieser Aufgabe an einen technischen Leiter oder Qualitätsmanager ohne eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle reicht zur Entlastung nicht aus. Dieses Prinzip wurde bereits in der „Sprudelflaschenhof-Entscheidung“ des BGH etabliert und seitdem immer wieder bestätigt: Der Chef muss beweisen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um den Schaden zu verhindern.

Der Nachweis einer tadellosen Organisation – also eines funktionierenden und auditierten Prozesses zur Normenüberwachung und Produktsicherheit – ist somit der einzige Weg, der aus der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung führen kann. Die bloße Behauptung, man habe davon nichts gewusst, ist vor Gericht wertlos und wird als Eingeständnis des eigenen Organisationsversagens gewertet.

Um diese persönliche Verantwortung zu verstehen, ist es essenziell, sich die Grundlagen der Garantenstellung und des Organisationsverschuldens immer wieder vor Augen zu führen.

Für Sie als technische Führungskraft oder Geschäftsführer bedeutet dies: Handeln Sie jetzt. Die Implementierung eines wasserdichten Systems zur Normenkonformität ist keine Option, sondern eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz Ihres Unternehmens, Ihrer Mitarbeiter und Ihres persönlichen Vermögens und Ihrer Freiheit. Beginnen Sie noch heute damit, Ihren Prozess zu analysieren und die hier beschriebenen Schritte umzusetzen.

Geschrieben von Dipl.-Ing. Sabine Kross, Produktionsleiterin und Qualitätsmanagerin mit Schwerpunkt Industrie 4.0. Zertifizierte Auditorin für ISO 9001 und Expertin für Prozessoptimierung in der Fertigung.