Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Ein Compliance-Ordner im Schrank schützt Sie nicht vor der persönlichen Haftung. Die wahren Risiken lauern in acht alltäglichen „blinden Flecken“, die ein formales System in der Praxis aushebeln.

  • Fehlende Akzeptanz für interne Meldekanäle, unkontrollierte Vertragsverlängerungen und ahnungslose Vertriebsmitarbeiter sind nur der Anfang der Haftungsfallen.
  • Die Annahme, Ihre D&O-Versicherung würde immer zahlen, ist ein gefährlicher Trugschluss, der Sie im Ernstfall ruinieren kann.

Empfehlung: Überprüfen Sie sofort, ob Ihre Prozesse von der Dokumentenvernichtung bis zur Krisenkommunikation wirklich wasserdicht sind und Ihre Versicherungspolice keine versteckten Ausschlussklauseln enthält.

Als Geschäftsführer einer GmbH wiegen Sie sich vielleicht in Sicherheit. Sie haben Prozesse definiert, Verantwortlichkeiten verteilt und vielleicht sogar einen dicken Ordner mit der Aufschrift „Compliance-Management-System“ (CMS) im Regal stehen. Doch die brutale Wahrheit des deutschen Wirtschaftsrechts lautet: Das allein ist wertlos. Der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ist für Sie keine leere Floskel, sondern eine reale Bedrohung für Ihr Privatvermögen und Ihre persönliche Freiheit. Die Gerichte gehen längst nicht mehr davon aus, dass Sie jedes Detail kennen müssen, aber sie verlangen unerbittlich, dass Sie eine Organisation schaffen, die Regelverstöße systematisch verhindert. Man nennt dies das Prinzip des Organisationsverschuldens.

Die meisten Ratgeber erschöpfen sich in der platten Forderung, ein CMS zu implementieren. Sie übersehen dabei den entscheidenden Punkt, an dem die Theorie auf die harte Realität des Geschäftsalltags trifft. Die wahren Haftungsfallen sind keine abstrakten Paragrafen, sondern konkrete „blinde Flecken“ in Ihren täglichen Abläufen – die vergessene Vertragsklausel, das unbedachte Gespräch auf einer Messe oder die falsch entsorgte Akte. Es sind diese übersehenen Details, die eine tickende Zeitbombe unter Ihrem Geschäftsführerstuhl darstellen. Die entscheidende Frage ist also nicht, *ob* Sie ein Compliance-System haben, sondern *ob es lebt* und die tatsächlichen Schwachstellen Ihres Unternehmens abdeckt.

Dieser Artikel dient Ihnen als juristischer Schutzschild. Wir sezieren nicht die Theorie, sondern die Praxis. Wir leuchten in die acht dunkelsten Ecken Ihres unternehmerischen Alltags, in denen die persönliche Haftung am häufigsten entsteht. Sie erfahren, wie Sie diese „blinden Flecken“ erkennen und mit präzisen, umsetzbaren Maßnahmen schließen, bevor es zu spät ist.

Um Ihnen eine klare Orientierung zu geben, beleuchten wir die kritischsten Bereiche Ihrer Geschäftsführerverantwortung. Der folgende Überblick führt Sie systematisch durch die größten Haftungsfallen und zeigt Ihnen, wo Sie sofort handeln müssen, um sich und Ihr Unternehmen wirksam zu schützen.

Wie setzen Sie einen internen Meldekanal um, ohne Denunziantentum zu fördern?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Sie zur Einrichtung eines internen Meldekanals. Viele Geschäftsführer sehen darin nur eine lästige Pflicht und fürchten eine Kultur des Misstrauens und der Denunziation. Dieser blinde Fleck ist gefährlich. Ein schlecht umgesetzter oder nicht akzeptierter Kanal ist nicht nur nutzlos, sondern wird Ihnen im Streitfall als Organisationsversäumnis ausgelegt. Die amtliche Begründung des Gesetzes geht von einer Erwartung von durchschnittlich 4 Hinweisen pro 1.000 Mitarbeiter pro Jahr aus. Kommen bei Ihnen null Meldungen an, ist das kein gutes Zeichen, sondern ein Alarmsignal, dass Ihr System nicht funktioniert oder die Mitarbeiter Angst vor Repressalien haben.

Der Schlüssel liegt in der positiven Rahmung und einer transparenten Kommunikation. Es geht nicht darum, Kollegen anzuschwärzen, sondern darum, das Unternehmen und damit alle Arbeitsplätze vor Schaden zu bewahren. Ein prominenter Fall vor dem OLG Nürnberg im Jahr 2022 zeigt die Konsequenzen: Ein Geschäftsführer haftete persönlich für Schäden, weil er trotz bekannter Risiken kein wirksames Vieraugenprinzip bei Kreditlimits – eine Form des internen Kontrollsystems – etabliert hatte. Ein funktionierender Meldekanal hätte dieses Problem frühzeitig aufdecken können.

Um eine Kultur der Integrität statt der Angst zu schaffen, müssen Sie proaktiv handeln:

  • Benennen Sie den Kanal positiv: Sprechen Sie von einer „Integritäts-Hotline“ oder einem „Vertrauenskanal“ statt einer „Beschwerdestelle“.
  • Betonen Sie den Schutzzweck: Kommunizieren Sie klar, dass Meldungen helfen, Risiken wie Betrug oder Sicherheitsmängel abzuwehren, die das ganze Unternehmen gefährden.
  • Beziehen Sie den Betriebsrat ein: Eine gemeinsam mit dem Betriebsrat erstellte Betriebsvereinbarung schafft enormes Vertrauen.
  • Schulen Sie Führungskräfte: Manager müssen eine positive Fehlerkultur vorleben und dürfen Hinweise nicht als persönliche Kritik auffassen.
  • Kommunizieren Sie Erfolge: Berichten Sie regelmäßig über anonymisierte Fälle, in denen Hinweise zu positiven Veränderungen geführt haben (z. B. „Dank eines Hinweises konnten wir einen Sicherheitsprozess verbessern.“).

Ein solcher Kanal ist kein Misstrauensvotum, sondern Ihr Frühwarnsystem, das Sie vor finanziellem Schaden und persönlicher Haftung schützt.

Wie Sie verhindern, dass sich ungewollte Verträge automatisch verlängern

Ein weiterer klassischer blinder Fleck mit teuren Folgen ist das passive Vertragsmanagement. In vielen Unternehmen schlummern Verträge – für Softwarelizenzen, Wartungsdienste oder Mietverträge – deren Kündigungsfristen in Excel-Listen oder den Köpfen einzelner Mitarbeiter verborgen sind. Verpasst man diese Frist, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um ein weiteres Jahr zu alten, möglicherweise unwirtschaftlichen Konditionen. Juristisch ist das ein klares Organisationsverschulden, für das Sie als Geschäftsführer geradestehen müssen. Die daraus resultierenden unnötigen Kosten sind ein Schaden, der direkt auf Ihre mangelnde Sorgfaltspflicht zurückgeführt werden kann.

Das Führen von manuellen Listen ist extrem fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Krankheit, Kündigung oder schlichtes Vergessen führen unweigerlich zu Problemen. Eine strukturierte, digitale Lösung ist heute keine Kür mehr, sondern Pflicht. Ein zentrales, digitales Vertragsmanagement-System bietet einen Überblick über alle laufenden Verträge, Fristen und Kosten.

Übersichtliche digitale Vertragsüberwachung mit automatischen Erinnerungen

Wie die Visualisierung andeutet, ermöglicht ein solches System die Einrichtung automatischer Erinnerungen für verantwortliche Mitarbeiter weit vor dem Ablauf einer Kündigungsfrist. Dies gibt Ihnen die nötige Zeit, den Vertrag zu evaluieren: Wird die Dienstleistung noch benötigt? Gibt es bessere Angebote am Markt? Kann nachverhandelt werden? Sie wandeln eine passive Kostenfalle in einen aktiven Hebel zur Kostenoptimierung um und kommen Ihrer Organisationspflicht nach.

Betrachten Sie die Investition in ein solches System nicht als Kostenfaktor, sondern als Versicherung gegen unnötige Ausgaben und eine handfeste Haftungsfalle.

Wie bringen Sie Vertrieblern Kartellrecht bei, ohne sie zu langweilen?

„Nur mal kurz mit dem Wettbewerber auf der Messe gesprochen“ – dieser Satz kann Ihr Unternehmen und Sie persönlich ruinieren. Das Kartellrecht ist eine der größten Haftungsfallen, insbesondere für den Vertrieb. Die Mitarbeiter an der Front sind auf gute Beziehungen und Umsätze getrimmt; die komplexen Regeln zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder Kundenschutz erscheinen ihnen oft als praxisferne Spielverderber. Dieser blinde Fleck – die Lücke zwischen Vertriebszielen und rechtlichen Grenzen – ist eine tickende Zeitbombe. Ein Verstoß kann Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen und führt fast unausweichlich zu Ihrer persönlichen Haftung.

Die Lösung ist nicht, Ihren Vertrieb mit juristischen Fachvorträgen zu langweilen. Die Lösung ist praxisnahes, wiederholtes Training mit klaren, unmissverständlichen roten Linien. Nutzen Sie Rollenspiele und konkrete Beispiele aus Ihrer Branche. Was darf man auf einer Messe besprechen (technische Trends, allgemeine Marktentwicklung) und was ist absolut tabu (Preise, Rabatte, Kunden, Liefergebiete)? Machen Sie deutlich, dass es nicht um Kavaliersdelikte geht, sondern um Straftaten, die Jobs kosten und das Unternehmen zerstören können. Die Gerichte sehen das genauso. So urteilte das OLG Nürnberg unmissverständlich:

Ein fehlendes oder mangelhaftes Compliance-Management-System wird zunehmend als Indiz für grobe Fahrlässigkeit gewertet.

– OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 – 23 U 1520/19

Diese Aussage bedeutet im Klartext: Wenn Sie Ihre Vertriebler nicht nachweislich und wirksam geschult haben, wird im Schadensfall von Ihrer groben Fahrlässigkeit ausgegangen. Dokumentieren Sie jede Schulung, lassen Sie die Teilnehmer unterschreiben und frischen Sie das Wissen jährlich auf. Ein gut geschulter Vertrieb ist Ihr stärkster Schutzschild gegen kartellrechtliche Ermittlungen.

Die Investition in lebendiges, praxisorientiertes Training ist ein Bruchteil des potenziellen Schadens. Sie schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Sie ganz persönlich vor dem finanziellen und strafrechtlichen Desaster.

Wann zahlt Ihre Manager-Haftpflichtversicherung im Ernstfall nicht?

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist das finanzielle Sicherheitsnetz für Geschäftsführer. Viele wiegen sich in dem Glauben, dass diese Police sie im Fall einer Pflichtverletzung vor dem persönlichen Ruin bewahrt. Dieser Glaube ist ein gefährlicher blinder Fleck. Eine D&O-Versicherung ist kein Freifahrtschein; sie ist ein Vertragswerk voller Ausschlüsse, Bedingungen und Klauseln, die im Ernstfall zur Leistungsverweigerung führen können. Der häufigste und gefährlichste Ausschluss betrifft die „wissentliche Pflichtverletzung“. Wenn der Versicherer Ihnen nachweisen kann, dass Sie bewusst und gewollt gegen Ihre Pflichten verstoßen haben, zahlt er keinen Cent.

Gerade im Kontext von Compliance-Verstößen wird es heikel. Wenn Sie beispielsweise keine ausreichenden Kontrollsysteme implementiert haben (Organisationsverschulden), kann dies als zumindest bedingt vorsätzliches Handeln gewertet werden. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Insolvenz. Früher enthielten viele Policen Klauseln, die den Versicherungsschutz mit Insolvenzantragstellung beendeten. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass solche automatischen Beendigungsklauseln bei Insolvenz unwirksam sein können, was die Position von Geschäftsführern stärkt. Dennoch bleiben zahlreiche Fallstricke, wie etwa die Deckung für Zahlungen, die nach Insolvenzreife getätigt wurden (Masseschmälerung).

Es ist daher unerlässlich, dass Sie Ihre Police nicht nur besitzen, sondern auch verstehen. Eine passive Haltung ist hier grob fahrlässig. Sie müssen Ihre D&O-Police aktiv prüfen und auf die für Sie relevanten Risiken anpassen lassen.

Ihr Plan zur Überprüfung der D&O-Police: Kritische Ausschlüsse identifizieren

  1. Wissentlichkeitsklausel prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz nicht schon bei bedingtem Vorsatz ausgeschlossen ist. Der Versicherer muss Ihnen den vollen Vorsatz nachweisen können.
  2. Ausschlüsse bei Masseschmälerung kontrollieren: Klären Sie explizit, ob und in welchem Umfang Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife noch gedeckt sind.
  3. Deckung für Kapitalmaßnahmen prüfen: Sind Haftungsfälle aus Prospekthaftung, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen ausreichend abgedeckt?
  4. Geltungsbereich bei Compliance-Verstößen klären: Fragen Sie gezielt nach, wie der Versicherer Fälle von grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit mangelhafter Compliance-Organisation behandelt.
  5. Nachmeldefristen verifizieren: Überprüfen Sie, wie lange Sie nach Vertragsende noch Ansprüche melden können und welche Einschränkungen dabei gelten.

Verlassen Sie sich nicht blind auf Ihre Versicherung. Nur eine aktiv geprüfte und verstandene Police ist ein wirksamer Schutz. Alles andere ist ein unkalkulierbares Risiko für Ihr Privatvermögen.

Welche Papierdokumente müssen Sie schreddern, um Bußgelder zu vermeiden?

Im Zeitalter der Digitalisierung wirken Papierakten fast schon anachronistisch. Doch genau hier lauert ein oft übersehener blinder Fleck: die unsachgemäße Vernichtung von Dokumenten. Es reicht nicht, alte Papiere einfach ins Altpapier zu werfen. Sie unterliegen sowohl gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als auch den strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Verstoß kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die Grundregel lautet: Was aufbewahrt werden muss, muss sicher aufbewahrt werden. Was vernichtet werden darf, muss sicher vernichtet werden.

Zunächst müssen Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen kennen. Gemäß § 257 HGB und § 147 AO gelten beispielsweise Fristen von 10 Jahren für Buchungsbelege und 6 Jahren für die meisten Handels- und Geschäftsbriefe. Erst nach Ablauf dieser Fristen dürfen die Dokumente überhaupt vernichtet werden. Werden sie jedoch zu lange aufbewahrt, kann dies einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach der DSGVO darstellen. Sie befinden sich also in einem Spannungsfeld zwischen Aufbewahrungspflicht und Löschpflicht. Eine saubere Dokumentation der Löschkonzepte und -fristen ist daher unerlässlich.

Sichere Aktenvernichtung nach DIN-Norm in deutschem Unternehmen

Wenn die Frist abgelaufen ist, kommt der zweite Schritt: die sichere Vernichtung. Ein einfacher Büro-Aktenvernichter genügt oft nicht den Anforderungen, insbesondere bei sensiblen Daten. Die Norm DIN 66399 definiert verschiedene Schutzklassen und Sicherheitsstufen für die Datenvernichtung. Die Wahl der richtigen Stufe hängt vom Schutzbedarf der Informationen ab.

Die folgende Tabelle gibt einen vereinfachten Überblick, der die Wichtigkeit einer korrekten Einstufung verdeutlicht. Wie eine Analyse der Anforderungen zeigt, ist die Schutzklasse entscheidend für die Wahl des Verfahrens.

DIN 66399 Schutzklassen für Dokumentenvernichtung
Schutzklasse Schutzbedarf Beispieldokumente Sicherheitsstufe
1 Normal Allgemeine Korrespondenz P-1 bis P-3
2 Hoch Personaldaten, Verträge P-3 bis P-5
3 Sehr hoch Patientendaten, Entwicklungsdaten P-4 bis P-7

Die Beauftragung eines zertifizierten Dienstleisters für die Aktenvernichtung ist oft der sicherste und am besten dokumentierbare Weg, um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Produkthaftung: Was passiert, wenn Ihr Bauteil nicht der Norm entspricht?

Wenn Ihr Unternehmen Produkte herstellt oder auch nur Komponenten vertreibt, tragen Sie eine enorme Verantwortung. Ein fehlerhaftes Bauteil kann zu Schäden bei Ihren Kunden führen, die wiederum Schadensersatzansprüche auslösen. Dieser blinde Fleck der Produkthaftung ist besonders tückisch, da die Ursache oft tief in der Lieferkette liegt. Sie haften jedoch nicht nur, wenn Ihr Produkt einen Schaden verursacht, sondern bereits dann, wenn Sie Ihre Organisationspflichten bei der Qualitätssicherung verletzen. Stellt sich heraus, dass Sie keine ausreichende Wareneingangskontrolle oder keine lückenlose Dokumentation Ihrer Produktionsprozesse haben, ist dies ein klares Organisationsverschulden.

Im Schadensfall kehrt sich die Beweislast oft um. Nicht der Kunde muss beweisen, dass Ihr Bauteil fehlerhaft war, sondern Sie müssen lückenlos nachweisen, dass Sie alle gebotenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen haben, um Fehler zu vermeiden. Ohne eine wasserdichte Dokumentation ist dies unmöglich. Diese Dokumentationspflicht ist Ihr wichtigstes Verteidigungsinstrument. Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass bei der Inanspruchnahme einer D&O-Versicherung der Versicherer beweisen muss, dass eine Pflichtverletzung wissentlich erfolgte. Ein bewusstes Ignorieren von Qualitätsmängeln oder ein Verschließen der Augen vor bekannten Risiken reicht hierfür oft schon aus.

Um eine solide Verteidigungslinie aufzubauen, müssen Sie Ihre Prozesse zur Beweissicherung professionalisieren:

  • Wareneingangskontrolle: Führen Sie eine lückenlose Kontrolle aller eingehenden Teile durch, idealerweise mit Fotodokumentation und Prüfprotokollen.
  • Zertifikate archivieren: Bewahren Sie alle Lieferantenspezifikationen, Prüfzertifikate und Konformitätserklärungen (z. B. CE-Kennzeichnung) für mindestens 10 Jahre sicher auf.
  • Qualitätsprüfungen dokumentieren: Jede einzelne Prüfung während der Produktion muss mit Datum, Ergebnis und dem Namen des Prüfers protokolliert werden.
  • Reklamationen managen: Protokollieren Sie jede Kundenreklamation und alle daraus resultierenden Maßnahmen zur Nachbesserung oder Prozessanpassung.

Ihre Dokumentation ist nicht nur eine administrative Last, sondern im Ernstfall der einzige Beweis, der Sie vor ruinösen Schadensersatzforderungen und persönlicher Haftung schützen kann.

Der Fehler bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

Dies ist die ultimative Haftungsfalle, der Punkt, an dem aus einem wirtschaftlichen Problem ein persönliches, strafrechtliches Desaster wird. Sobald Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, tickt die Uhr. Das Gesetz ist hier unerbittlich: Sie haben eine Frist von maximal 3 Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen, wie es § 15a der Insolvenzordnung (InsO) vorschreibt. Versäumen Sie diese Frist, begehen Sie den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung.

Der vielleicht größte blinde Fleck in dieser Krisenphase ist der Umgang mit Zahlungen. Viele Geschäftsführer versuchen, das Ruder herumzureißen, indem sie „die wichtigsten“ Rechnungen noch schnell bezahlen, um den Betrieb am Laufen zu halten. Doch genau das ist verboten. Ab dem Moment der Insolvenzreife dürfen Sie grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten, die die zukünftige Insolvenzmasse schmälern. Jede Überweisung an einen Lieferanten, jede Begleichung einer alten Schuld kann als Gläubigerbegünstigung gewertet werden und führt zu Ihrer persönlichen Haftung mit Ihrem Privatvermögen. Sie müssen dem Insolvenzverwalter jeden Cent ersetzen, den Sie „veruntreut“ haben.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die sogenannten privilegierten Zahlungen. Dazu gehören Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zwingend erforderlich sind und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind. Hierzu zählen in der Regel Löhne und Gehälter, die dazugehörigen Sozialabgaben sowie fällige Steuern. Jede andere Zahlung, insbesondere die Tilgung von alten Lieferantenschulden oder die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen, ist hochriskant und im Zweifel verboten.

Sobald Sie die geringsten Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit erkennen, holen Sie sofort externen Rat von einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt und Ihrem Steuerberater. Jeder Tag des Zögerns erhöht Ihr persönliches Haftungsrisiko exponentiell.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer entsteht nicht durch große Skandale, sondern durch übersehene Schwächen in alltäglichen Prozessen.
  • Ein Compliance-Management-System ist nur dann ein Schutzschild, wenn es aktiv gelebt, kontrolliert und an die realen Risiken Ihres Unternehmens angepasst wird.
  • Dokumentation ist kein bürokratischer Akt, sondern Ihr wichtigstes Beweismittel, um im Ernstfall nachzuweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Was tun, wenn der Shitstorm losbricht und die Presse vor der Tür steht?

Ein Compliance-Versäumnis wird zur öffentlichen Krise – der Albtraum jedes Geschäftsführers. Ein Datenleck, ein Produktrückruf oder ein Kartellverdacht. Plötzlich bricht ein „Shitstorm“ in den sozialen Medien los, und die Presse belagert Ihren Firmensitz. In diesem Moment werden alle bisherigen Versäumnisse sichtbar. Dieser blinde Fleck – die fehlende Vorbereitung auf den Krisenfall – kann den Schaden potenzieren und Ihre persönliche Haftung besiegeln. Falsche oder verspätete Kommunikation wird Ihnen als weiteres Organisationsverschulden angelastet.

Das prominenteste Beispiel aus Deutschland ist der VW-Dieselskandal. Die zögerliche und intransparente Kommunikation des Konzerns in den ersten Tagen und Wochen hat den Vertrauensverlust massiv verschärft und zu milliardenschweren Klagen und Strafen geführt. Ein späteres Urteil des BGH verdeutlichte zudem, dass selbst interne Vergleiche mit D&O-Versicherern anfechtbar sein können, wenn die Informationsgrundlage für die Stakeholder – in diesem Fall die Hauptversammlung – unzureichend war. Die Lektion ist klar: Transparenz und Schnelligkeit in der Krisenkommunikation sind nicht nur eine Frage des Images, sondern ein knallharter juristischer Faktor.

Die erste Stunde einer Krise entscheidet über fast alles. Panik und unkoordinierte Alleingänge sind Ihr größter Feind. Was Sie brauchen, ist ein vorab definierter Krisenplan. Die folgenden Sofortmaßnahmen sind entscheidend:

  1. Krisenstab aktivieren (Minute 1-10): Rufen Sie sofort das vordefinierte Krisenteam (Geschäftsführung, Recht, PR, IT) zusammen, um die Faktenlage intern zu klären.
  2. Externe Berater informieren (Minute 10-20): Informieren Sie umgehend Ihren Rechtsbeistand und Ihre D&O-Versicherung. Jede öffentliche Äußerung muss juristisch abgesichert sein.
  3. Vorbereitete Kanäle aktivieren (Minute 20-30): Schalten Sie eine vorbereitete „Dark Site“ auf Ihrer Webseite live, die grundlegende Informationen und FAQs enthält.
  4. Erstes Statement vorbereiten (Minute 30-45): Erarbeiten Sie eine erste, kurze Stellungnahme. Wichtig: Empathie zeigen, Verantwortung für die Aufklärung übernehmen, aber kein Schuldeingeständnis abgeben.
  5. Intern kommunizieren (Minute 45-60): Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, bevor diese die Nachrichten aus der Presse erfahren, und starten Sie ein intensives Monitoring der sozialen Medien.

Eine Krise ist der ultimative Test für Ihr Compliance-System. Um nicht die Kontrolle zu verlieren, müssen Sie im Voraus wissen, was zu tun ist, wenn die Krise öffentlich wird und schnelles Handeln erfordert.

Für die Implementierung dieser Schutzmechanismen und die Absicherung gegen die hier skizzierten Risiken ist eine professionelle rechtliche Analyse Ihrer individuellen Situation unerlässlich. Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen proaktiv ab, bevor ein kleiner Fehler zu einer existenziellen Bedrohung wird.

Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung

Was passiert bei Kartellverstößen?

Es drohen Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, die persönliche Haftung der Geschäftsführung mit dem Privatvermögen und mögliche Schadensersatzforderungen von geschädigten Wettbewerbern oder Kunden.

Welche Themen sind auf Messen im Gespräch mit Wettbewerbern tabu?

Preise, Preisbestandteile, Rabatte, Marktaufteilungen, Kundenzuteilungen, Produktionsmengen und zukünftige strategische Geschäftspläne dürfen niemals – auch nicht andeutungsweise – mit Wettbewerbern besprochen werden.

Wie erkenne ich illegale Praktiken von Wettbewerbern?

Verdachtsmomente sind plötzliche, branchenweit einheitliche Preiserhöhungen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Grund, die offene Aufteilung von Kunden oder Gebieten nach dem Motto „Du nimmst Kunde A, ich nehme Kunde B“ oder Äußerungen über koordinierte Marktstrategien.

Welche Zahlungen sind in der Krise (nach Eintritt der Insolvenzreife) noch erlaubt?

Grundsätzlich nur noch sogenannte privilegierte Zahlungen. Dazu zählen Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, die dazugehörigen Sozialversicherungsbeiträge und fällige Steuern. Alle anderen Zahlungen sind extrem riskant und führen in der Regel zur persönlichen Haftung.

Was sind absolut verbotene Zahlungen in der Krise?

Absolut verboten sind die Tilgung von alten Lieferantenschulden (die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind), die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und generell alle Zahlungen, die einzelne Gläubiger gegenüber der Gesamtheit der Gläubiger bevorzugen.

Wie erkenne ich die Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig?

Eine wöchentliche, rollierende Liquiditätsplanung mit einer Vorschau von mindestens drei Wochen ist essenziell. Engmaschiges Monitoring der Zahlungseingänge und eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater über die finanzielle Lage sind unerlässliche Frühwarnindikatoren.

Geschrieben von Dr. Markus Weber, Interim CFO und Experte für Unternehmensfinanzierung mit über 25 Jahren Erfahrung im deutschen Mittelstand. Spezialisiert auf Liquiditätsmanagement, Bankenreporting und die Transition von HGB zu IFRS.